CJD entwickelt Schutzkonzept und schult 150 Mitarbeitende

01.12.2021 CJD Homburg/Saar gGmbH « zur Übersicht

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Das steht in § 1 des SGB VIII.

Damit das gewährleistet ist, muss jede Institution, die mit jungen Menschen arbeitet, ein Schutzkonzept entwickeln und danach arbeiten. „Die Bundesregierung sorgt mit festen Vorgaben in einem solchen Schutzkonzept dafür, dass alle Kinder vor Missbrauch sicher sein können“, erklärt Erk Schwalm.
Er ist Mitglied des CJD-Fachteams, das das Schutzkonzept entwickelt hat und schult zurzeit 150 Mitarbeitende aus den Bereichen Schule, Ausbildung, Internat, Begleitende Dienste und Stützförderung, die mit Jugendlichen im beruflichen Alltag zu tun haben.

Sicherheit für junge Menschen und Mitarbeitende

An fünf Terminen erfahren diese, was ein solches Schutzkonzept eigentlich ist, warum es so wichtig ist, wie man mit Kindeswohlgefährdung in der Praxis umgeht, und auch, was man besser nicht macht. Für die Mitarbeitenden auch eine Sicherheit, denn mit den standardisierten Vorgaben wissen alle genau, wie sie in welchem Fall vorgehen müssen. Wie reagiert man beispielsweise, wenn ein Kind mit blauen Flecken auf dem Rücken zum Sportunterricht kommt? Wie gefährdet ist das Kind?

Qualitätskriterium für die Zukunft

Zukünftig soll eine solche Schulung jährlich im Herbst für neue Mitarbeitende angeboten werden. „Mit einem Schutzkonzept stellen wir uns auch erfolgreich für die Zukunft auf“, so der Teamleiter des Psychologischen Dienstes. Für die Kostenträger, die die Teilnehmenden den Institutionen zuweisen, sei dies ein Qualitätskriterium, nicht unerheblich bei Zertifizierungen und Betriebszulassungen.