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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
In der BvB-Maßnahme werden Jugendliche, die noch nicht berufs- oder ausbildungsreif sind, die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schulisch und praxisbezogen gefördert.
Die individuelle Gesamtförderdauer einer BvB beträgt für junge Menschen mit Behinderung (§19 SGB III)
- maximal 9 Monate (nur Übergangsqualifizierung)
- maximal 11 Monate (Regelfall)
- maximal 18 Monate (Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt )
Ziel der 11-monatigen BvB-Maßnahme ist es, in die Ausbildung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes einzumünden. In der BvB-Maßnahme werden vermittelt bzw. können erlernt werden:
- eine tragfähige Lernmotivation
- theoretische Kenntnisse
- lebenspraktische Fertigkeiten
- Orientierung und Mobilität
- Schlüsselqualifikationen, wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit
Im BvB-Bereich bieten wir folgende Berufsbereiche an:
- Metall-, Elektro- und Bautechnik
- Technisches Zeichnen
- Holz- und Textiltechnik
- Hauswirtschaft
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Wirtschaft und Verwaltung
- Garten- und Landschaftsbau und Blumen- und Zierplanzenbau
- Gastronomie in Service und Küche
- Verkauf
In den Schulklassen des Förderlehrganges an unserer eigenen Christophorusschule soll ein individuelles Nachreifen bis zur Ausbildungsfähigkeit durch individuelles Aufarbeiten von schulischen Defiziten und gezieltes Vorbereiten auf ein bestimmtes Berufsfeld ermöglicht werden.






